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Städtebau- und Landschaftsplanung
Freiraumplanung
Umweltplanung - UVS
Dorferneuerung
Objektplanung
Bauleitung

Büro für Orts- und Landespflege
Dipl. Ing. Halke Lorenzen

Dorfstraße 13
32825 Blomberg-Istrup
Tel.: 05235 / 99793
Fax: 05235 / 99795

E-Mail
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Chef4

Das Büro für Orts- und Landespflege in Blomberg-Istrup existiert seit über 25 Jahren. In dieser Zeit konnten wir auf Grund des ganzheitlichen Planungsansatzes breitgefächerte, vielfältige Projekte mit folgenden Schwerpunkten erarbeiten und durchführen:

  • Landschaftsplanungen bzw. Landschaftspläne, Grünordnungsplanungen, ökologisch vertiefende Untersuchungen, landschaftspflegerische Begleitpläne und Umweltberichte, FFH-Untersuchungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), Landschaftsbildanalysen.
  • Siedlungs- und Grünstukturrahmenpläne bezogen auf Stadt- und Gemeindeebene zu großräumigen Biotopvernetzungskonzepten, Städtebauliche Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzepte.
  • Dorfentwicklungsplanungen, die Voruntersuchungen, Dorfentwicklungspläne, Bereichspläne und deren Umsetzung durch Objekt- und Bauleitung beinhalten
  • Die Erstellung von Gestaltungssatzungen, sowie die persönliche Beratung in Form von Beraterverträgen ist ebenso Bestandteil der Tätigkeit in der Dorfentwicklungsplanung.
  • Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen unter Berücksichtigung von städtebaulichen und ökologischen Gesichtspunkten.
  • Städtebauliche Bereichsplanungen, die sich u.a. auf siedlungsbezogene Freiräume, Siedlungen, Straßen, Plätze und innerstädtische Grünflächen beziehen.
  • Historische Grün- und Parkanlagen. Hier sind Parkpflegewerke aber auch Bau- und Umgestaltungen von historischen Gärten und Friedhöfen geplant und gebaut worden.
  • Bundes- und Landesgartenschauen. Mitplaner der Bundesgartenschau 1981 in Kassel, Leitung des gartenkünstlerischen und gärtnerischen Bereichs während der Gartenschau und 1. Mitpreisträger des Wettbewerbs Landesgartenschau Stuttgart-Bietigheim-Bissingen 1989.
  • Wohnungsbezogene Freiräume, wozu nicht nur Hausgärten, Vorgärten und städtische Grünflächen gehören, sondern auch wohnungsbezogene Freizeitanlagen.
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